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Webdesign für Unternehmen

Barrierefreie Website in Berlin, gebaut und getestet nach WCAG 2.1 AA

Wir bauen für Unternehmen in Berlin Websites, neu oder als Relaunch, die sich per Tastatur und mit Vorleseprogramm bedienen lassen. Vor dem Livegang testen wir nach WCAG 2.1 AA.

Stand: 15. Oktober 2026

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was steht bei Ihrer Website an?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir im ersten Gespräch.

Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Eine grobe Einordnung genügt.

Was soll dazugehören?

Mehrfachauswahl. Was Sie nicht wissen, klären wir im Gespräch.

Welches Budget haben Sie eingeplant?

Netto, für die Erstellung. Eine Spanne genügt.

Wann soll die Website online gehen?

Damit wir das Gespräch passend planen.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir antworten am nächsten Werktag und vereinbaren ein erstes Gespräch über Ihre Website.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 8379 0231, Mo–Fr 9–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@firmenwebsite-berlin.de

Inhalt dieser Seite
  1. Wann Unternehmen eine barrierefreie Website angehen
  2. Was zu einer barrierefreien Website gehört
  3. Die vier Prinzipien der WCAG auf einer Firmenwebsite
  4. So testen wir vor dem Livegang
  5. Neubau oder Relaunch der jetzigen Website
  6. Was eine barrierefreie Website kostet
  7. Was Sie für den Start vorbereiten
  8. Wofür Sie einen anderen Dienstleister brauchen
  9. Barrierefreiheit im ersten Gespräch einordnen

Eine barrierefreie Website lässt sich ohne Maus bedienen, mit einem Vorleseprogramm erfassen und bei starker Vergrößerung noch lesen. Wir bauen Websites für Unternehmen in Berlin neu oder als Relaunch nach den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, die Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) für barrierefreie Webinhalte. Auf diese Kriterien verweist für Websites auch die europäische Norm EN 301 549 V3.2.1.

Zur Leistung gehören Seitenplan, Gestaltung und Programmierung mit barrierefreien Vorlagen und Formularen sowie der Test nach WCAG 2.1 AA vor dem Livegang. Fehler, die dabei auffallen, beheben wir, bevor die Website online geht, und bei der Einweisung zeigen wir Ihrem Team, worauf es bei neuen Inhalten achten muss.

Wann Unternehmen eine barrierefreie Website angehen

Für ein Unternehmen wird Barrierefreiheit meist in einer von drei Lagen zur Aufgabe: ein Angebot für Privatkunden mit Buchung oder Bestellung, ein anstehender Relaunch oder Rückmeldungen von Kunden und Bewerbern.

Privatkunden sollen online buchen oder bestellen. Wer eine Terminbuchung, einen Shop oder eine Bestellfunktion für Verbraucher plant, legt die Barrierefreiheit vor dem Bau fest. Sie betrifft dann auch Anmeldung, Warenkorb und Bezahlung, und diese Teile stammen oft von einem Fremdanbieter, dessen Software beim Test vor dem Livegang dazugehört.

Ein Relaunch steht an. Bei einer neuen Website kosten Kontraste, Tastaturbedienung und eine saubere Gliederung wenig zusätzliche Arbeit, wenn sie von der ersten Skizze an eingeplant sind. Nachträglich müssen Vorlagen, Farben und Formulare ein zweites Mal angefasst werden. Bei einem Website-Relaunch in Berlin leiten wir außerdem jede alte Adresse auf die passende neue Seite weiter.

Kunden oder Bewerber kommen mit der Seite nicht zurecht. Ältere Kunden vergrößern die Schrift, und manche Menschen bedienen den Rechner nur mit der Tastatur oder lassen sich Seiten vorlesen. Scheitert jemand am Kontaktformular, weil ein Feld keine Beschriftung hat, kommt die Anfrage nicht an, und dasselbe gilt für das Bewerbungsformular auf der Karriereseite.

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) muss eine Website seit 28.06.2025 nur dann barrierefrei sein, wenn sie auf Verträge mit Verbrauchern zielt, etwa mit Onlineshop, Buchung oder Terminvergabe. Für eine reine Präsentationsseite, die das Unternehmen und seine Leistungen vorstellt, gilt das Gesetz nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht, und dort ist Barrierefreiheit eine Entscheidung des Unternehmens. Die Kontrolle liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg; Berlin hat dem Staatsvertrag dazu mit Gesetz vom 03.06.2025 zugestimmt. Welche Funktionen erfasst sind und wo die Rechtslage offen ist, erklärt der Ratgeber BFSG und Website.

Was zu einer barrierefreien Website gehört

Barrierefreiheit betrifft jede Seitenvorlage, jedes Formular und jedes Bild, also auch Impressum, Cookie-Banner und eingebundene Dienste.

Baustein Bezugsgröße Was umgesetzt wird
Farben und Kontraste je Kombination aus Schrift- und Hintergrundfarbe, auch auf Knöpfen und Fokusrahmen Mindestkontrast nach WCAG 2.1 AA; Hausfarben werden für Text und Bedienelemente angepasst, das Logo bleibt
Tastaturbedienung je Funktion: Menü, Aufklappelemente, Formulare, Cookie-Banner, Buchungsfenster jede Funktion ohne Maus erreichbar, keine Stelle, an der man mit der Tastatur hängen bleibt
Sichtbarer Fokus je Link, Knopf und Formularfeld deutlicher Rahmen um das gerade angesteuerte Element, Reihenfolge wie beim Lesen
Alternativtexte je Bild mit Inhalt kurze Beschreibung des Bildinhalts; reine Schmuckbilder werden für Vorleseprogramme ausgeblendet
Formulare je Feld und Fehlermeldung sichtbare Beschriftung, gekennzeichnete Pflichtfelder, Fehler im Text benannt und mit dem Feld verknüpft
Überschriften und Struktur je Seitenvorlage eine Hauptüberschrift je Seite, Überschriften in richtiger Rangfolge, Listen und Tabellen im Code als solche angelegt
Videos je Video Untertitel für gesprochene Inhalte
Dokumente je PDF zum Herunterladen barrierefreies PDF oder derselbe Inhalt als HTML-Seite
Informationen zur Barrierefreiheit eine Seite, nur wenn das BFSG für die Website gilt Beschreibung, wie die Website die Anforderungen erfüllt, mit Angabe der zuständigen Marktüberwachungsstelle

Wie viel Arbeit das bei Ihrer Website macht, hängt weniger an der Zahl der Seiten als an der Zahl der Vorlagen, Formulare und eingebundenen Dienste. Eine barrierefrei angelegte Seitenvorlage gilt für alle Seiten, die auf ihr aufbauen.

Bei den Farben reicht für Text und Knöpfe oft eine dunklere Variante der Hausfarbe. Das Erfolgskriterium zum Mindestkontrast der WCAG 2.1 nimmt Schrift, die Teil eines Logos oder Markennamens ist, ausdrücklich aus.

Die vier Prinzipien der WCAG auf einer Firmenwebsite

Die WCAG ordnen jedes Kriterium einem von vier Prinzipien zu: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Wahrnehmbar ist eine Seite, wenn jedes Bild mit Inhalt einen Alternativtext hat, Videos Untertitel haben und sich Text deutlich vom Hintergrund abhebt. Sie bleibt bei starker Vergrößerung lesbar und bricht auf schmalen Bildschirmen so um, dass niemand seitlich scrollen muss. Keine Information wird allein über die Farbe vermittelt, ein Pflichtfeld ist also nicht nur rot markiert.

Bedienbar ist eine Seite, wenn jede Funktion mit der Tastatur erreichbar ist, vom Hauptmenü bis zum Absenden des Formulars. Der Fokus bleibt sichtbar und wandert in der Reihenfolge, in der man liest, und aus dem Linktext geht hervor, wohin der Link führt. Laufende Animationen und Slider lassen sich anhalten, und Zeitlimits, etwa bei einer Reservierung, lassen sich verlängern.

Verständlich ist eine Seite, wenn die Sprache im Code angegeben ist, Menüs auf allen Seiten gleich aufgebaut sind und Formularfelder eine sichtbare Beschriftung haben. In einer Fehlermeldung steht, welches Feld betroffen ist und wie die Eingabe aussehen muss. Texte in klarer Sprache helfen allen Lesern, auch denen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.

Robust ist eine Seite, wenn ihr Code so aufgebaut ist, dass Vorleseprogramme und andere Hilfsmittel Knöpfe, Felder, Menüs und deren Zustand erkennen. Bei einem Aufklappmenü hört man dann, ob es geöffnet oder geschlossen ist, und eine Bestätigung nach dem Absenden wird ebenfalls vorgelesen.

Für neue Websites planen wir die zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 gleich mit, weil die Fassung V4.1.1 der EN 301 549 vom 02.09.2026 darauf aufbaut. Dazu gehören ausreichend große Klickflächen, ein Fokus, den keine eingeblendete Leiste ganz verdeckt, und Anmeldungen, bei denen sich Passwort und Code einfügen lassen und nicht abgetippt werden müssen.

So testen wir vor dem Livegang

Bevor die neue Website online geht, testen wir sie mit einem Prüfprogramm und von Hand, weil Programme nur einen Teil der Kriterien erkennen. Ob sich ein Menü per Tastatur öffnen lässt oder eine Fehlermeldung verständlich ist, zeigt erst der Test durch einen Menschen.

  • Seiten festlegen. Getestet werden Startseite, Kontaktseite, Impressum und Datenschutzerklärung, je eine Seite jeder Vorlage und jedes Formular. Die Seiten mit rechtlichen Informationen gehören dazu, weil sie nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch zur Stichprobe einer behördlichen Prüfung zählen.
  • Mit Prüfprogramm testen. Ein Prüfprogramm findet fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, Felder ohne Beschriftung und Sprünge in der Rangfolge der Überschriften.
  • Mit der Tastatur bedienen. Jede dieser Seiten wird nur mit Tabulator-, Eingabe- und Leertaste durchgegangen. Dabei fällt auf, wo der Fokus verschwindet, wo sich ein Menü nicht öffnen lässt oder wo man in einem Fenster hängen bleibt.
  • Mit dem Vorleseprogramm hören. Ein Screenreader, also ein Programm, das den Bildschirminhalt vorliest, gibt Überschriften, Linktexte, Formularfelder und Fehlermeldungen wieder. So zeigt sich, ob jemand ohne Blick auf den Bildschirm eine Anfrage absenden kann.
  • Vergrößern und umbrechen. Die Seiten werden stark vergrößert und auf schmalen Bildschirmen angesehen, und Text darf dabei weder abgeschnitten werden noch überlappen.
  • Beheben und erneut testen. Was der Test findet, beheben wir in den Vorlagen und im Code und testen die betroffenen Seiten noch einmal. Erst danach schalten wir die Website frei.

Nach dem Livegang kann jede neue Seite, jedes Bild und jedes PDF neue Barrieren bringen. Wer die laufende Pflege abgeben möchte, kann sie als Website-Betreuung beauftragen.

Neubau oder Relaunch der jetzigen Website

Wir bauen barrierefreie Websites neu oder als Relaunch, der die jetzige Website durch eine neue mit barrierefreien Vorlagen ersetzt. Die Barrierefreiheit entsteht dabei mit der neuen Struktur, und die Fehler der alten Seite müssen nicht einzeln behoben werden. Soll eine neue Firmenwebsite barrierefrei werden, legen wir Seitenplan, Vorlagen und Formulare von Beginn an so an.

Ob sich Ihre jetzige Website stattdessen nachrüsten ließe, besprechen wir im ersten Gespräch, auch wenn das Nachrüsten selbst nicht zu unserer Leistung gehört. Lassen sich Vorlagen, Farben und Formulare im CMS, also dem Programm, in dem Sie Texte und Bilder selbst ändern, sauber anpassen, kann ein Nachrüsten genügen. Stammt das Layout aus einer fertigen Designvorlage, die Tastaturbedienung und Beschriftungen nicht vorsieht, ist ein Relaunch oft der kürzere Weg.

Eingebundene Dienste wie Buchungskalender, Karten, Chat oder Cookie-Banner kommen oft von Fremdanbietern. Ob sie mit Tastatur und Vorleseprogramm funktionieren, hängt an ihrem Code, und wir testen sie deshalb vor dem Livegang mit und nennen Alternativen, wo ein Dienst die Kriterien verfehlt. Ob für diese Dienste außerdem eine Cookie-Banner-Pflicht besteht, klären wir im selben Schritt.

Was eine barrierefreie Website kostet

Einen Pauschalpreis für eine barrierefreie Website nennen wir nicht, weil der Aufwand an der Zahl der Vorlagen, Formulare, Dokumente und eingebundenen Dienste hängt. Die Barrierefreiheit fließt in Gestaltung und Programmierung ein, und der Test vor dem Livegang gehört zum Auftrag. Im schriftlichen Angebot stehen alle Positionen netto.

Als Orientierung für Stundensätze nennt der Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) für konzeptionelles und operatives Design, zu dem Webdesign zählt, einen Mindestsatz von 105 € netto je Stunde. Was eine ganze Firmenwebsite kostet, von Stundensätzen über Baukästen bis zu Hosting und Texten, rechnet der Ratgeber zu den Kosten einer Website mit Quellen vor.

Was Sie für den Start vorbereiten

Bei einem Relaunch brauchen wir die Adresse Ihrer jetzigen Website, damit wir Seiten, Inhalte und alte Adressen für die neue Struktur erfassen können. Für Planung und Bau helfen diese Unterlagen aus Ihrem Unternehmen:

  • eine Liste der Formulare und eingebundenen Dienste, etwa Kontakt, Bewerbung, Terminbuchung, Karten, Videos und Chat,
  • Ihr Corporate Design mit Farbwerten und Schriften, damit wir Kontraste berechnen und, wo nötig, dunklere Varianten für Text vorschlagen können,
  • Dokumente zum Herunterladen, etwa Preislisten, Antragsformulare oder Broschüren als PDF,
  • zu Bildern mit fachlichem Inhalt eine Person, die sagen kann, was darauf zu sehen ist,
  • die Angabe, ob Verbraucher über die Website buchen, bestellen oder Verträge schließen,
  • eine Ansprechperson für Rückfragen zu Texten und Abläufen.

Wer die Website-Texte schreiben lassen will, kann klare Sprache gleich als Vorgabe in den Auftrag aufnehmen.

Wofür Sie einen anderen Dienstleister brauchen

Einige Aufgaben rund um Barrierefreiheit gehören zu eigenen Fachgebieten und werden getrennt beauftragt.

Die Prüfung einer bestehenden Website nach WCAG mit Liste aller Befunde, etwa als Grundlage für ein Nachrüsten, übernehmen Prüfstellen und darauf spezialisierte Dienstleister. Texte in Leichter Sprache schreiben und prüfen spezialisierte Übersetzungsbüros, und Videos in Gebärdensprache entstehen mit Gebärdensprachdolmetschern. Einen Test mit Menschen, die selbst mit Vorleseprogramm oder Tastatur arbeiten, bieten Prüfstellen und Verbände von Menschen mit Behinderung an.

Ein Onlineshop ist ein eigenes Projekt mit eigener Software, und ob Warenkorb und Bezahlung barrierefrei sind, hängt am Shopsystem und am Zahlungsanbieter. Dasselbe gilt für Buchungsportale, die Sie nur einbinden: Deren Barrierefreiheit muss der Anbieter liefern, und wir testen die Einbindung auf Ihrer Website vor dem Livegang.

Barrierefreiheit im ersten Gespräch einordnen

Im ersten Gespräch klären wir, ob Sie eine neue Website oder einen Relaunch brauchen, welche Vorlagen, Formulare und Dienste dazugehören und ob Verbraucher über die Seite Verträge schließen. Das erste Gespräch ist kostenlos. Schicken Sie uns die Adresse Ihrer jetzigen Website und eine kurze Liste Ihrer Formulare an kontakt@firmenwebsite-berlin.de, oder rufen Sie an unter 030 8379 0231. Über das Formular erreichen Sie uns ebenso, und wir antworten am nächsten Werktag.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was bedeutet barrierefrei bei einer Firmenwebsite?

Barrierefrei heißt, dass Menschen die Website auch ohne Maus, mit einem Vorleseprogramm oder mit stark vergrößerter Schrift bedienen können. Dazu gehören ausreichende Kontraste, beschriftete Formularfelder, Alternativtexte für Bilder und eine klare Gliederung mit Überschriften.

Nach welchem Maßstab bauen und testen Sie die Website?

Maßstab sind die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 für Websites verweist. Zusätzlich planen wir die Kriterien der WCAG 2.2 ein, auf denen die neue Fassung V4.1.1 der Norm aufbaut.

Reicht ein automatischer Test der Website aus?

Ein Prüfprogramm erkennt nur einen Teil der Kriterien, etwa fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste. Ob sich ein Menü mit der Tastatur öffnen lässt und ob ein Vorleseprogramm eine Fehlermeldung verständlich wiedergibt, zeigt erst der Test von Hand. Vor dem Livegang testen wir deshalb mit Programm und von Hand.

Macht ein Barrierefreiheits-Plugin die Website barrierefrei?

Ein nachträglich eingebundenes Werkzeug, das per Knopf Schriftgröße oder Farben ändert, behebt keine Fehler im Code. Fehlende Feldbeschriftungen, eine falsche Rangfolge der Überschriften oder ein Menü ohne Tastaturbedienung bleiben bestehen und lassen sich nur im Code der Website selbst beheben.

Muss ich für bessere Kontraste meine Firmenfarben ändern?

Für Text, Knöpfe und Fokusrahmen braucht es Farbkombinationen mit ausreichendem Kontrast, und oft genügt dafür eine dunklere Variante Ihrer Hausfarbe. Die WCAG nehmen Schrift, die Teil des Logos ist, von der Kontrastanforderung aus, und das Logo selbst kann deshalb bleiben.

Können Sie meine bestehende Website barrierefrei nachrüsten?

Prüfung und Nachrüsten bestehender Websites gehören nicht zu unserer Leistung. Wir bauen barrierefreie Websites neu oder als Relaunch, der Ihre jetzige Website ersetzt. Ob ein Nachrüsten in Ihrem Fall reichen würde oder ein Relaunch der kürzere Weg ist, besprechen wir im ersten Gespräch.

Wer schreibt die Alternativtexte für Bilder?

Die Alternativtexte schreiben wir gemeinsam mit Ihnen. Wir beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist, und Sie ergänzen, was fachlich wichtig ist, etwa die Maschine oder das Produkt. Bilder, die nur schmücken, bekommen keinen Alternativtext und werden für Vorleseprogramme ausgeblendet.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Den Preis bestimmen die Zahl der Seitenvorlagen, Formulare und Dokumente und die eingebundenen Dienste. Nach dem ersten Gespräch bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen, netto. Der Test nach WCAG 2.1 AA vor dem Livegang gehört zum Bau der Website.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt an der Zahl der Vorlagen und Formulare und an den eingebundenen Diensten, etwa einem Buchungskalender. Einen Zeitplan bis zum Livegang nennen wir nach dem ersten Gespräch im Angebot, und der Test nach WCAG 2.1 AA ist darin eingeplant.

Wie bleibt die Website nach dem Livegang barrierefrei?

Jede neue Seite, jedes Bild und jedes PDF kann neue Barrieren bringen. Deshalb zeigen wir Ihrem Team bei der Einweisung zum Livegang, wie Alternativtexte, Überschriften und Linktexte im CMS gepflegt werden.

Erstes Gespräch

Ihre neue Website in Berlin

Schreiben Sie kurz, was Ihre Website leisten soll, oder rufen Sie an. Wir antworten am nächsten Werktag und vereinbaren ein erstes Gespräch.

Mo–Fr 9–18 Uhr030 8379 0231 Lieber schreiben?kontakt@firmenwebsite-berlin.de

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Name und Telefon oder E-Mail genügen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

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