Eine barrierefreie Website lässt sich ohne Maus bedienen, mit einem Vorleseprogramm erfassen und bei starker Vergrößerung noch lesen. Wir bauen Websites für Unternehmen in Berlin neu oder als Relaunch nach den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, die Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) für barrierefreie Webinhalte. Auf diese Kriterien verweist für Websites auch die europäische Norm EN 301 549 V3.2.1.
Zur Leistung gehören Seitenplan, Gestaltung und Programmierung mit barrierefreien Vorlagen und Formularen sowie der Test nach WCAG 2.1 AA vor dem Livegang. Fehler, die dabei auffallen, beheben wir, bevor die Website online geht, und bei der Einweisung zeigen wir Ihrem Team, worauf es bei neuen Inhalten achten muss.
Wann Unternehmen eine barrierefreie Website angehen
Für ein Unternehmen wird Barrierefreiheit meist in einer von drei Lagen zur Aufgabe: ein Angebot für Privatkunden mit Buchung oder Bestellung, ein anstehender Relaunch oder Rückmeldungen von Kunden und Bewerbern.
Privatkunden sollen online buchen oder bestellen. Wer eine Terminbuchung, einen Shop oder eine Bestellfunktion für Verbraucher plant, legt die Barrierefreiheit vor dem Bau fest. Sie betrifft dann auch Anmeldung, Warenkorb und Bezahlung, und diese Teile stammen oft von einem Fremdanbieter, dessen Software beim Test vor dem Livegang dazugehört.
Ein Relaunch steht an. Bei einer neuen Website kosten Kontraste, Tastaturbedienung und eine saubere Gliederung wenig zusätzliche Arbeit, wenn sie von der ersten Skizze an eingeplant sind. Nachträglich müssen Vorlagen, Farben und Formulare ein zweites Mal angefasst werden. Bei einem Website-Relaunch in Berlin leiten wir außerdem jede alte Adresse auf die passende neue Seite weiter.
Kunden oder Bewerber kommen mit der Seite nicht zurecht. Ältere Kunden vergrößern die Schrift, und manche Menschen bedienen den Rechner nur mit der Tastatur oder lassen sich Seiten vorlesen. Scheitert jemand am Kontaktformular, weil ein Feld keine Beschriftung hat, kommt die Anfrage nicht an, und dasselbe gilt für das Bewerbungsformular auf der Karriereseite.
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) muss eine Website seit 28.06.2025 nur dann barrierefrei sein, wenn sie auf Verträge mit Verbrauchern zielt, etwa mit Onlineshop, Buchung oder Terminvergabe. Für eine reine Präsentationsseite, die das Unternehmen und seine Leistungen vorstellt, gilt das Gesetz nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht, und dort ist Barrierefreiheit eine Entscheidung des Unternehmens. Die Kontrolle liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg; Berlin hat dem Staatsvertrag dazu mit Gesetz vom 03.06.2025 zugestimmt. Welche Funktionen erfasst sind und wo die Rechtslage offen ist, erklärt der Ratgeber BFSG und Website.
Was zu einer barrierefreien Website gehört
Barrierefreiheit betrifft jede Seitenvorlage, jedes Formular und jedes Bild, also auch Impressum, Cookie-Banner und eingebundene Dienste.
| Baustein | Bezugsgröße | Was umgesetzt wird |
|---|---|---|
| Farben und Kontraste | je Kombination aus Schrift- und Hintergrundfarbe, auch auf Knöpfen und Fokusrahmen | Mindestkontrast nach WCAG 2.1 AA; Hausfarben werden für Text und Bedienelemente angepasst, das Logo bleibt |
| Tastaturbedienung | je Funktion: Menü, Aufklappelemente, Formulare, Cookie-Banner, Buchungsfenster | jede Funktion ohne Maus erreichbar, keine Stelle, an der man mit der Tastatur hängen bleibt |
| Sichtbarer Fokus | je Link, Knopf und Formularfeld | deutlicher Rahmen um das gerade angesteuerte Element, Reihenfolge wie beim Lesen |
| Alternativtexte | je Bild mit Inhalt | kurze Beschreibung des Bildinhalts; reine Schmuckbilder werden für Vorleseprogramme ausgeblendet |
| Formulare | je Feld und Fehlermeldung | sichtbare Beschriftung, gekennzeichnete Pflichtfelder, Fehler im Text benannt und mit dem Feld verknüpft |
| Überschriften und Struktur | je Seitenvorlage | eine Hauptüberschrift je Seite, Überschriften in richtiger Rangfolge, Listen und Tabellen im Code als solche angelegt |
| Videos | je Video | Untertitel für gesprochene Inhalte |
| Dokumente | je PDF zum Herunterladen | barrierefreies PDF oder derselbe Inhalt als HTML-Seite |
| Informationen zur Barrierefreiheit | eine Seite, nur wenn das BFSG für die Website gilt | Beschreibung, wie die Website die Anforderungen erfüllt, mit Angabe der zuständigen Marktüberwachungsstelle |
Wie viel Arbeit das bei Ihrer Website macht, hängt weniger an der Zahl der Seiten als an der Zahl der Vorlagen, Formulare und eingebundenen Dienste. Eine barrierefrei angelegte Seitenvorlage gilt für alle Seiten, die auf ihr aufbauen.
Bei den Farben reicht für Text und Knöpfe oft eine dunklere Variante der Hausfarbe. Das Erfolgskriterium zum Mindestkontrast der WCAG 2.1 nimmt Schrift, die Teil eines Logos oder Markennamens ist, ausdrücklich aus.
Die vier Prinzipien der WCAG auf einer Firmenwebsite
Die WCAG ordnen jedes Kriterium einem von vier Prinzipien zu: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Wahrnehmbar ist eine Seite, wenn jedes Bild mit Inhalt einen Alternativtext hat, Videos Untertitel haben und sich Text deutlich vom Hintergrund abhebt. Sie bleibt bei starker Vergrößerung lesbar und bricht auf schmalen Bildschirmen so um, dass niemand seitlich scrollen muss. Keine Information wird allein über die Farbe vermittelt, ein Pflichtfeld ist also nicht nur rot markiert.
Bedienbar ist eine Seite, wenn jede Funktion mit der Tastatur erreichbar ist, vom Hauptmenü bis zum Absenden des Formulars. Der Fokus bleibt sichtbar und wandert in der Reihenfolge, in der man liest, und aus dem Linktext geht hervor, wohin der Link führt. Laufende Animationen und Slider lassen sich anhalten, und Zeitlimits, etwa bei einer Reservierung, lassen sich verlängern.
Verständlich ist eine Seite, wenn die Sprache im Code angegeben ist, Menüs auf allen Seiten gleich aufgebaut sind und Formularfelder eine sichtbare Beschriftung haben. In einer Fehlermeldung steht, welches Feld betroffen ist und wie die Eingabe aussehen muss. Texte in klarer Sprache helfen allen Lesern, auch denen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.
Robust ist eine Seite, wenn ihr Code so aufgebaut ist, dass Vorleseprogramme und andere Hilfsmittel Knöpfe, Felder, Menüs und deren Zustand erkennen. Bei einem Aufklappmenü hört man dann, ob es geöffnet oder geschlossen ist, und eine Bestätigung nach dem Absenden wird ebenfalls vorgelesen.
Für neue Websites planen wir die zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 gleich mit, weil die Fassung V4.1.1 der EN 301 549 vom 02.09.2026 darauf aufbaut. Dazu gehören ausreichend große Klickflächen, ein Fokus, den keine eingeblendete Leiste ganz verdeckt, und Anmeldungen, bei denen sich Passwort und Code einfügen lassen und nicht abgetippt werden müssen.
So testen wir vor dem Livegang
Bevor die neue Website online geht, testen wir sie mit einem Prüfprogramm und von Hand, weil Programme nur einen Teil der Kriterien erkennen. Ob sich ein Menü per Tastatur öffnen lässt oder eine Fehlermeldung verständlich ist, zeigt erst der Test durch einen Menschen.
- Seiten festlegen. Getestet werden Startseite, Kontaktseite, Impressum und Datenschutzerklärung, je eine Seite jeder Vorlage und jedes Formular. Die Seiten mit rechtlichen Informationen gehören dazu, weil sie nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch zur Stichprobe einer behördlichen Prüfung zählen.
- Mit Prüfprogramm testen. Ein Prüfprogramm findet fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, Felder ohne Beschriftung und Sprünge in der Rangfolge der Überschriften.
- Mit der Tastatur bedienen. Jede dieser Seiten wird nur mit Tabulator-, Eingabe- und Leertaste durchgegangen. Dabei fällt auf, wo der Fokus verschwindet, wo sich ein Menü nicht öffnen lässt oder wo man in einem Fenster hängen bleibt.
- Mit dem Vorleseprogramm hören. Ein Screenreader, also ein Programm, das den Bildschirminhalt vorliest, gibt Überschriften, Linktexte, Formularfelder und Fehlermeldungen wieder. So zeigt sich, ob jemand ohne Blick auf den Bildschirm eine Anfrage absenden kann.
- Vergrößern und umbrechen. Die Seiten werden stark vergrößert und auf schmalen Bildschirmen angesehen, und Text darf dabei weder abgeschnitten werden noch überlappen.
- Beheben und erneut testen. Was der Test findet, beheben wir in den Vorlagen und im Code und testen die betroffenen Seiten noch einmal. Erst danach schalten wir die Website frei.
Nach dem Livegang kann jede neue Seite, jedes Bild und jedes PDF neue Barrieren bringen. Wer die laufende Pflege abgeben möchte, kann sie als Website-Betreuung beauftragen.
Neubau oder Relaunch der jetzigen Website
Wir bauen barrierefreie Websites neu oder als Relaunch, der die jetzige Website durch eine neue mit barrierefreien Vorlagen ersetzt. Die Barrierefreiheit entsteht dabei mit der neuen Struktur, und die Fehler der alten Seite müssen nicht einzeln behoben werden. Soll eine neue Firmenwebsite barrierefrei werden, legen wir Seitenplan, Vorlagen und Formulare von Beginn an so an.
Ob sich Ihre jetzige Website stattdessen nachrüsten ließe, besprechen wir im ersten Gespräch, auch wenn das Nachrüsten selbst nicht zu unserer Leistung gehört. Lassen sich Vorlagen, Farben und Formulare im CMS, also dem Programm, in dem Sie Texte und Bilder selbst ändern, sauber anpassen, kann ein Nachrüsten genügen. Stammt das Layout aus einer fertigen Designvorlage, die Tastaturbedienung und Beschriftungen nicht vorsieht, ist ein Relaunch oft der kürzere Weg.
Eingebundene Dienste wie Buchungskalender, Karten, Chat oder Cookie-Banner kommen oft von Fremdanbietern. Ob sie mit Tastatur und Vorleseprogramm funktionieren, hängt an ihrem Code, und wir testen sie deshalb vor dem Livegang mit und nennen Alternativen, wo ein Dienst die Kriterien verfehlt. Ob für diese Dienste außerdem eine Cookie-Banner-Pflicht besteht, klären wir im selben Schritt.
Was eine barrierefreie Website kostet
Einen Pauschalpreis für eine barrierefreie Website nennen wir nicht, weil der Aufwand an der Zahl der Vorlagen, Formulare, Dokumente und eingebundenen Dienste hängt. Die Barrierefreiheit fließt in Gestaltung und Programmierung ein, und der Test vor dem Livegang gehört zum Auftrag. Im schriftlichen Angebot stehen alle Positionen netto.
Als Orientierung für Stundensätze nennt der Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) für konzeptionelles und operatives Design, zu dem Webdesign zählt, einen Mindestsatz von 105 € netto je Stunde. Was eine ganze Firmenwebsite kostet, von Stundensätzen über Baukästen bis zu Hosting und Texten, rechnet der Ratgeber zu den Kosten einer Website mit Quellen vor.
Was Sie für den Start vorbereiten
Bei einem Relaunch brauchen wir die Adresse Ihrer jetzigen Website, damit wir Seiten, Inhalte und alte Adressen für die neue Struktur erfassen können. Für Planung und Bau helfen diese Unterlagen aus Ihrem Unternehmen:
- eine Liste der Formulare und eingebundenen Dienste, etwa Kontakt, Bewerbung, Terminbuchung, Karten, Videos und Chat,
- Ihr Corporate Design mit Farbwerten und Schriften, damit wir Kontraste berechnen und, wo nötig, dunklere Varianten für Text vorschlagen können,
- Dokumente zum Herunterladen, etwa Preislisten, Antragsformulare oder Broschüren als PDF,
- zu Bildern mit fachlichem Inhalt eine Person, die sagen kann, was darauf zu sehen ist,
- die Angabe, ob Verbraucher über die Website buchen, bestellen oder Verträge schließen,
- eine Ansprechperson für Rückfragen zu Texten und Abläufen.
Wer die Website-Texte schreiben lassen will, kann klare Sprache gleich als Vorgabe in den Auftrag aufnehmen.
Wofür Sie einen anderen Dienstleister brauchen
Einige Aufgaben rund um Barrierefreiheit gehören zu eigenen Fachgebieten und werden getrennt beauftragt.
Die Prüfung einer bestehenden Website nach WCAG mit Liste aller Befunde, etwa als Grundlage für ein Nachrüsten, übernehmen Prüfstellen und darauf spezialisierte Dienstleister. Texte in Leichter Sprache schreiben und prüfen spezialisierte Übersetzungsbüros, und Videos in Gebärdensprache entstehen mit Gebärdensprachdolmetschern. Einen Test mit Menschen, die selbst mit Vorleseprogramm oder Tastatur arbeiten, bieten Prüfstellen und Verbände von Menschen mit Behinderung an.
Ein Onlineshop ist ein eigenes Projekt mit eigener Software, und ob Warenkorb und Bezahlung barrierefrei sind, hängt am Shopsystem und am Zahlungsanbieter. Dasselbe gilt für Buchungsportale, die Sie nur einbinden: Deren Barrierefreiheit muss der Anbieter liefern, und wir testen die Einbindung auf Ihrer Website vor dem Livegang.
Barrierefreiheit im ersten Gespräch einordnen
Im ersten Gespräch klären wir, ob Sie eine neue Website oder einen Relaunch brauchen, welche Vorlagen, Formulare und Dienste dazugehören und ob Verbraucher über die Seite Verträge schließen. Das erste Gespräch ist kostenlos. Schicken Sie uns die Adresse Ihrer jetzigen Website und eine kurze Liste Ihrer Formulare an kontakt@firmenwebsite-berlin.de, oder rufen Sie an unter 030 8379 0231. Über das Formular erreichen Sie uns ebenso, und wir antworten am nächsten Werktag.

